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Allgemeine Einkaufsbedingungen der IMA Gesellschaft für Informationsmanagement mbH, Bochum

1. Allgemeines

1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote an die IMA GmbH.

2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung oder Leistung nicht Vertragsbestandteil.

3. Abweichungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

2. Angebot und Vertragsabschluß

1. Angebote an die IMA GmbH sind verbindlich. Angebote können, soweit nichts anderslautendes vereinbart wurde, 90 Tage lang angenommen werden.

2. Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise der Auftragsbestätigungsind nur zulässig, soweit sie von der IMA GmbH schriftlich bestätigt wurden.

 

3. Untersuchungs- und Rügepflichten; Gewährleistung

1. Die IMA GmbH wird die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung innerhalb des normalen Geschäftsablaufes untersuchen.Im Falle des Weiterverkaufs der Ware beginnt die Pflicht zur Prüfung erst mit der Übergabe der Ware an den Endverbraucher.

2. Ist die Ware mangelhaft, hat die IMA GmbH nach ihrer Wahl das Recht auf Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises oder Wandlung des Vertrages.

3. Rücksendungen an der Lieferanten erfolgen bei mangelhafter Ware stets unfrei. Der Lieferant hat sämliche Versand- und Handlingkosten, die der IMA GmbH auf Grund der Lieferung der mangelbehafteten Ware entstehen zu ersetzen.

4. Werden durch einen Mangel weitere Kosten verursacht (Mangelfolgeschäden), so sind diese durch den Lieferanten zu ersetzen.

5. Die Gewährleistungsfristen für Mängel aller Art betragen, soweit nicht anderes im Einzelfall schriftlicht vereinbart wurde, 12 Monate.

6. Gewährleistungsansprüche können von der IMA GmbH an deren Vertragspartner abgetreten werden.

7. Bei Austausch oder Nachbesserung mangelhafter Ware oder Leistung beginnen Gewährleistungs- und Verjährungsfristen erneut.

 

4. Leistungs- und Lieferumfang; Leistungs- und Lieferzeit

1. Der Lieferant ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung seitens der IMA GmbH zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, Teillieferungen und Teilleistung gelten nicht als selbständige Leistung.

2. Vereinbarte Fristen, insbesondere Liefertermines, sind verbindlich und gelten als Fixtermine.

 

5. Gefahrenübergang

1. Die Gefahr geht erst mit Eingang der Ware in den Räumlichkeiten der IMA GmbH auf diese über.

 

6. Zahlung

1. Soweit nicht anderes vereinbart ist, gilt ein Zahlungsziel von 90 Tagen netto oder 30 Tagen abzüglich 3% Skonto als vereinbart.

2. Aufrechnungsmöglichkeiten der IMA GmbH können nicht eingeschränkt werden.

 

7. Eigentumsvorbehalt

1. Mit der Lieferung gehen sämtliche Eigentums- und Nutzungsrechte an gelieferten Leistungen an die IMA GmbH über.

 

8. Datenschutz

1. Die IMA GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Vertragspartner, gleich ob diese vom Vertragspartner selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Daten des Vertragspartners werden gemäß §33 BDSG gespeichert.

 

9. Schlußbestimmungen

1. Der Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Bochum.

2. Der Gerichtsstand ist Bochum.

3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Für die in diesen AGB nicht geregelten Fälle gilt das BGB in seiner jeweils gültigen Fassung. Anderslautenden AGB des Vertragspartners wird hiermit widersprochen.

5. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig oder undurchführbar erweisen, so werden die übrigen Bestimmungen in ihrer Gültigkeit nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung und dem mutmaßlichen Willen der beteiligten Partien möglichst nahe kommt, zu ersetzen.