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Zusatzinformationen zum Artikel in "Computern in Handwerk"

Freischaltung der Informationen am 11.11.2011

Zusatzinformationen zum Artikel in "Computern in Handwerk"

Auf dieser Seite finden Sie einige ergänzende Informationen zum Artikel "Die Cloud - Mythos und Wirklichkeit: Nutzen für das Handwerk" in "Computern in Handwerk". Die hier angegebenen Links waren am 11.11.2011 gültig. Auf Grund der Schnelllebigkeit des Internets kann es natürlich sein, dass die Links zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr aktuell sind. Bitte beachten Sie, dass diese Links nicht nachgepflegt werden. Ferner verweisen die Links auf fremde Webseiten, auf die und deren Inhalt wir keinen Einfluss haben und für die wir auch nicht haftbar sind.

Eckpunktepapier des BSI zur Sicherheit im Cloud-Einsatz

Das BSI, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie hat ein Eckpunktepapier zu Sicherheit im Cloud-Einsatz herausgegeben, welches kostenfrei verfügbar ist.

Einige Cloud-Anbieter

Dieser Kurzüberblick über Cloud-Anbieter führt wichtige, aber bei weitem nicht alle Anbieter und Lösungen in der Cloud auf. Täglich kommen neue Anbieter auf den Markt, täglich verschwinden Lösungen. Es ist daher für einen Kunden enorm wichtig, einen Anbieter, soweit es ihm möglich ist, hinsichtlich seiner Konkurrenzfähigkeit zu beurteilen. Noch wichtiger ist es jedoch, jegliche Abhängigkeit vom Anbieter zu vermeiden. Hierzu ist es zwingend notwendig, schon vor dem Einstieg in die Cloud eine Exit-Strategie zu entwickeln. Ebenfalls ist es auch notwendig, dass der Kunde möglichst jederzeit, zumindest aber in kurzen Abständen, eine eigene und selbst nutzbare Kopie seiner Cloud-Daten besitzt. Juristische Sicherheitslösungen, also das Recht, immer an die Daten zu gelangen, sind hierfür kein Ersatz. Die Wahrscheinlichkeit, im Falle des Konkurses des Cloud-Anbieters im Ausland kurzfristig an seine eigenen Daten zu gelangen, mag jeder Nutzer selbst abschätzen.

Wie schon im Artikel beschrieben, gibt es inzwischen für nahezu jeden Anwendungsfall eine entsprechende Cloud-Lösung. Hier führt eine Internetsuche mit dem Stichwort "Cloud" oder "Hosted" und dem entsprechenden Answendungsfall, z. B. "Zeiterfassung" oder "Exchange" etc. schnell zu Anbietern. Nachfolgend einige Beispiele für häufig vorkommende Anwendungsfälle:

Bei der Auswahl eines Anbieters müssen die deutschen Datenschutzbedingungen nach dem BDSG beachtet werden. Diese bedeuten, dass keine personenbezogene Daten in ein Land mit nach deutschen Vorstellungen nicht genügenden Datenschutzbedingungen (z.B. in die USA) übertragen werden dürfen. Generell muss - auch bei einem Anbieter in Deutschland - ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen werden (BDSG §11). Fragen Sie hierzu Ihren Datenschutzbeauftragten oder wenden Sie sich an uns.

Kontakt zum Autor des Artikels

Den Autor des Artikels erreichen Sie unter Martin.H.Ludwig (at) imagmbh.de oder über das Kontaktformular.