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Zusatzinformationen zum Artikel in "Computern in Handwerk"

Auf dieser Seite finden Sie einige ergänzende Informationen zum Artikel "Smartphone udn Apps: Einsatz im Handwerk" in "Computern in Handwerk". Die hier angegebenen Links waren am 12.03.2012 gültig. Auf Grund der Schnelllebigkeit des Internets kann es natürlich sein, dass die Links zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr aktuell sind. Bitte beachten Sie, dass diese Links nicht nachgepflegt werden. Ferner verweisen die Links auf fremde Webseiten, auf die und deren Inhalt wir keinen Einfluss haben und für die wir auch nicht haftbar sind.

Einige Listen zu Apps

Listen mit Apps gibt es dutzende im Internet. Bei einer Suche mit Google etc. sollten Sie daher das Betriebssystem Ihres Smartphones mit angeben:

Für viele Aufgaben gibt es sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Apps. Die kostenfreien Versionen blenden allerdings häufig Werbung ein und laden diese Werbung permanent aus dem Internet.

"Rooten" und "Jailbreaken"

Insbesondere bei Android gibt es Möglichkeiten, diese Werbung zu verhindern: Da die Werbung von Servern im Internet abgerufen wird, wird dem Smartphone einfach "verboten" mit diesen Servern Kontakt aufzunehmen. So kann die Werbung nicht geholt und damit auch nicht angezeigt werden. Damit diese Tricks jedoch funktionieren, muss das Smartphone jedoch "gerootet" werden, Sie benötigen Systemverwalterzugriff. Dies ist von den Herstellern der Smartphones nicht gewünscht und Sie riskieren hierbei einen Garantieverlust, dafür erhalten Sie mehr Freiheiten auf Ihrem Smartphone. Suchen Sie bei Google mit den Begriffen "rooten" und dem Namen Ihres Smartphones und Sie werden Seiten finden, die sich mit dem Thema beschäftigen. Beim iPhone hat sich für einen solchen Vorgang der Begriff "Jailbreaken", also das Ausbrechen aus dem "Gefängnis" des Apple-Betriebssystems durchgesetzt. Auch hier finden Sie entsprechende Anleitungen im Netz. Genrell gilt: Rooten (Android) müssen Sie Ihr Smartphone nur, wenn Sie recht tiefe Eingriffe ins System vornehmen möchten, das Rooten ist also normalerweise nicht nötig. Beim iPhone sieht es etwas anders aus: Auf Grund der restriktiven Politik von Apple ist das Jailbreaken eines iPhones z.B. auch notwendig, wenn Sie Apps installieren möchten, die nicht von Apple freigegeben wurden.

Wo gibt es Apps

Die meisten Apps werden sicherlich aus den von den Betriebssystemherstellern Apple und Google bereitgestellten Märkten direkt auf die Geräte geladen. Herbei erhalten die Hersteller übrigens 30% des Verkaufspreises. Bei Android-Smartphones können Sie Apps jedoch auch direkt als Dateien oder von alternativen Webseiten oder Märkten installieren und so auch häufig direkt vom Programmierer beziehen. Bei Apples iPhones sind alternative Quellen ohne "Jailbreak" (s.o.) nicht möglich. Hier sind Sie auf den Apple-Store angewiesen. Haben Sie einen "Jailbreak" durchgeführt, können Sie jedoch auch Apps z.B. mittels Cydia installieren.

Einige Cloud-Anbieter

Dieser Kurzüberblick über Cloud-Anbieter führt wichtige, aber bei weitem nicht alle Anbieter und Lösungen in der Cloud auf. Täglich kommen neue Anbieter auf den Markt, täglich verschwinden Lösungen. Es ist daher für einen Kunden enorm wichtig, einen Anbieter, soweit es ihm möglich ist, hinsichtlich seiner Konkurrenzfähigkeit zu beurteilen. Noch wichtiger ist es jedoch, jegliche Abhängigkeit vom Anbieter zu vermeiden. Hierzu ist es zwingend notwendig, schon vor dem Einstieg in die Cloud eine Exit-Strategie zu entwickeln. Ebenfalls ist es auch notwendig, dass der Kunde möglichst jederzeit, zumindest aber in kurzen Abständen, eine eigene und selbst nutzbare Kopie seiner Cloud-Daten besitzt. Juristische Sicherheitslösungen, also das Recht, immer an die Daten zu gelangen, sind hierfür kein Ersatz. Die Wahrscheinlichkeit, im Falle des Konkurses des Cloud-Anbieters im Ausland kurzfristig an seine eigenen Daten zu gelangen, mag jeder Nutzer selbst abschätzen.

Wie schon im Artikel beschrieben, gibt es inzwischen für nahezu jeden Anwendungsfall eine entsprechende Cloud-Lösung. Hier führt eine Internetsuche mit dem Stichwort "Cloud" oder "Hosted" und dem entsprechenden Answendungsfall, z. B. "Zeiterfassung" oder "Exchange" etc. schnell zu Anbietern. Nachfolgend einige Beispiele für häufig vorkommende Anwendungsfälle:

Bei der Auswahl eines Anbieters müssen die deutschen Datenschutzbedingungen nach dem BDSG beachtet werden. Diese bedeuten, dass keine personenbezogene Daten in ein Land mit nach deutschen Vorstellungen nicht genügenden Datenschutzbedingungen (z.B. in die USA) übertragen werden dürfen. Generell muss - auch bei einem Anbieter in Deutschland - ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen werden (BDSG §11). Fragen Sie hierzu Ihren Datenschutzbeauftragten oder wenden Sie sich an uns.

Kontakt zum Autor des Artikels

Den Autor des Artikels erreichen Sie unter Martin.H.Ludwig (at) imagmbh.de oder über das Kontaktformular.

Links zu den Ergänzungsseiten zu älteren Arikeln

  • Die Cloud: Mythos und Wirklichkeit